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Tourismusbeitrag
Übernachtungssteuer

 

Liebe Gäste,
die Stadt Oestrich-Winkel ist staatlich anerkannter Tourismusort. Sie erhebt gemäß § 13 des Kommunalen Abgabengesetzes in Hessen ab 1.7.2021 einen Tourismusbeitrag in Höhe von € 2 pro Person/Übernachtung bei Reisen aus privatem Anlass.
Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit sie Ihren Aufenthalt in der Region noch attraktiver gestalten können. Erhebungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Oestrich-Winkel. Für die Benutzung von Einrichtungen und für die Teilnahme an Veranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Tourismusbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden.

Bei beruflichen Aufenthalten ist der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin und dessen/deren Anschrift anzugeben. Die Angaben können vom Kassen- und Steueramt der Stadt Geisenheim überprüft werden. Die Übermittlung der Daten an Dritte wird ausgeschlossen.
| The data will be collected for the payment of the tourism contribution. The indication of the employer and full company address is obligatory for business stays. The given information may be verified by Kassen- und Steueramt Geisenheim. The transmission of data to third parties is excluded.
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